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WWW.LOGISTICSINNOVATION.ORG

Das Online-Magazin für die Schweiz, die EU und den Rest der Welt


02. Februar 2026

Regalbediengeräte unterschiedlicher Hersteller in ein und derselben Anlage auf einheitlicher Basis steuern  oder die Palettenfördertechnik neuesten Anforderungen anpassen: Mit projektspezifisch massgeschneiderten  Konzepten steigert Telogs die Leistung und Verfügbarkeit von Intralogistiksystemen.

02. Februar 2026

Dass die Fehlerrate bei Kommissionierung mit lichtgeführten Signalanzeigen gegen Null tendiert ist bekannt. Das gilt auch für Montage-Arbeitsplätze. «PickTerm Flexible» von KBS hält zusätzliche Optionen mit Sensorquittierung und Behälterausleuchtung zur Anpassung an unterschiedlichste Lagerstrukturen parat.

01. Februar 2026

Nach der Messe ist vor der Messe: Nach der Logistics & Automation in Bern steht vom 24. bis 26. März wieder die LogiMAT in Stuttgart mit ihrer inzwischen immensen Grössenordnung auf dem Programm. In allen Segmenten präsentieren die Aussteller Neuheiten mit integrierten KI-Anwendungen und KI-Methoden.

31. Januar 2026

Besondere Aufmerksamkeit wurde bei der diesjährigen Logistics & Automation in Bern den von GS1  organisierten LogisticsTalks zuteil. Von der jüngsten Auflage der Logistikmarktstudie bis hin zu geführten  Touren über 2D-Codes und Ausbildungsfragen mit Swiss Logistics by ASFL SVBL-Chef Serge Frech reichte das Spektrum.

30. Januar 2026

Um rund 10 %, sagt Messeleiterin Kristina Nadjarian, könnten die Messen «Logistics & Automation» und die  «Empack» 2027 noch wachsen. 179 Ausstellende und 3121 Fachbesucher wurden diesmal in Bern gezählt. Während die reine Anzahl der Teilnehmenden regional natürlich begrenzt ist, punktet Easyfairs mit Professionalität.

29. Januar 2026

13 Produkte und Lösungen aus acht Nationen ziehen beim Intralogistik-Wettbewerb IFOY ins Finale 2026 ein. Vier Unternehmen werden sich als «Start-up of the Year» beim Test Camp Intralogistics in der  Dortmunder Westfalenhalle dem Urteil der internationalen Jury und dem Audit der Experten stellen. 

27. Januar 2026

In mehrfachem Sinne betrachtet Johannes Meißner, technischer Geschäftsführer des  Automatisierungs-Anbieters Witron, die Funktion moderner Warenlager als «integralen Bestandteil» der Supply Chain des Kunden. Und zielt wie bei Jumbo in Nieuwegein zugleich auf harmonische Abläufe.

26. Januar 2026

Neue Projekte entschlossener angehen – nicht zielführende schneller beenden. Auf diesen Nenner lassen sich die vorläufigen Zahlen für 2025 des Technologiekonzerns ZF Friedrichshafen am Bodensee bringen. Im  Zuge der Restrukturierung bei Elektro-Antrieben sollen mehrere Projekte vorzeitig beendet werden.

26. Januar 2026

Die Nürnberger Messe, eine der 15 grössten Plattformen der Welt und in der Logistik vor allem durch die  «Fachpack», die im Turnus erst in 2027 wieder an der Reihe ist, eine bekannte Hausnummer, hat 2025 mit  350 Mio. Euro ein überraschendes Plus eingefahren. Ein gutes Zeichen für eine Trendwende in Krisenzeiten?

25. Januar 2026

Einen überaus reichhaltigen Fundus an Einschätzungen und Erfahrungswerten hat das DLR-Cargobike- und Leichtfahrzeug-Projekt, dessen Ergebnisse – wie angekündigt - am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurden, für den Einsatz von  Lastenrädern und elektrischen Leichtfahrzeugen in der Citylogistik zutage gebracht.



AGB'S


WAGNER Schweiz AG






AGB'S

12. April 2021

 Vertragliche Bestimmungen bei Bannerwerbung bei «Logisticsinnovation.org»

Nachfolgend wird die Logisticsinnovation Schmid als «Anbieter» und der Kunde als «Kunde» genannt.

1. Bannerschaltung
Der Anbieter betreibt eine Website, auf welcher einen Werbeplatz sog. Banner dem Kunden derart zur Verfügung stellt, dass auf dem Werbeplatz eine vom Kunden zur Verfügung gestellte Grafik oder Video angezeigt wird. Positionierung und die genaue Seite auf der Website des Anbieters, auf welcher das Banner eingeblendet werden soll, wird in dem in der Anlage beigefügten Ausdruck der Website festgelegt.

2. Art und Grösse des Banners
Bei den Werbebanner handelt es sich um statische oder dynamische Banner. Grösse des Banners:
«Medium Rectangle» ca. (Höhe 300 × Breite 250) oder nach Vereinbarung mit dem Anbieter.
Die, das Banner enthaltende Datei, wird der Kunde dem Anbieter spätestens 7 Tage vor der beabsichtigten Schaltung zukommen lassen. 

3. Laufzeit und Vergütung
Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam. Als Beginn der Leitungsverpflichtung (Nutzungsbeginn) wird folgender Tag der Bereitstellung der Leistung vereinbart:
- Die Mindestlaufzeit richtet sich nach den vereinbarten Bestimmungen gemäss Offerte und oder Rechnung an den Kunden.
- Die Preise sind gültig nach den Daten in der ausgestellten Rechnung,
- Sie verlieren mit der Bekanntmachung neuer Preise für Neuabschlüsse dieser Verträge ihre Gültigkeit.

- Die Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7,7%.
- Die Laufzeit der Bannerwerbung wird in der Offerte und oder Rechnung festgelegt.

4. Die Banner soll auf folgenden Seiten stehen
Zb: https://www.logisticsinnovation.org/ 
"Kategorie und Unterkategorie" plus Position in den Kategorien. Endgültige Positionen sind auf der Rechnung an den Kunden ersichtlich)


5. Fälligkeiten der Entgelte für Bannerwerbung
Die vereinbarten Kosten für die Bannerwerbung wird per separater Rechnung auf das Konto der Logisticsinnovation Schmid IBAN CH75 0900 0000 1557 2288 7 überwiesen.
Die Entgelte für Bannerwerbung sind im Voraus zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, die Bannerschaltung zu deaktivieren und den Werbeplatz anderweitig zu vererben. Die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt hiervon unberührt.


6. Mögliche Kündigung vom Vertrag
Der Vertrag kann aus wichtigem Grunde gekündigt werden. Auf Seite des Anbieters liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn:
- Der Kunde seine Zahlungsverpflichtung trotz angemessener Fristsetzung verletzt.
- Das geschaltete Banner Rechte Dritter verletzt, und dies trotz Abmahnung nicht behoben wird. 

Auf Seiten des Kunden liegt ein wichtiger Grund insb. vor, wenn:
- Das Banner trotz angemessener Fristsetzung nicht zum vorgesehenen Termin geschaltet wird.
- Der Link nicht aktiviert wird.


7. Gewährleistung und Haftung
Der Anbieter haftet nicht für die Ereignisse, welche ausserhalb seines Einflussbereiches anzusiedeln sind. Hierzu zählt insbesondere die Funktionsfähigkeit der Ausfall der Website Seiten des Providers. Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters.


8. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde wird die Zielseite während der gesamten Laufzeit des Vertrages abrufbar halten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so ist der Anbieter berechtigt, den Link nicht das Banner zu löschen. Der Kunde bleibt trotzdem zur vollen Vergütung verpflichtet. Der Kunde sichert dem Anbieter zu, dass das verwendete Banner frei von Rechten Dritter- insb. Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte ist und auch nicht rechtverletzend ist. Sollte gegen den Anbieter, gleichwohl eine Rechtverletzung geltend gemacht werden, so hat der Kunde den Anbieter von allen Ansprüchen, auch die Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen. Sollte der Kunde nachträglich feststellen, dass der Werbebanner geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt, so wird der Kunde den Anbieter hiervon unverzüglich unterrichten. Soweit eine Rechtverletzung von dritter Seite geltend gemacht wird, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen darüber befinden, ob er das Banner löscht, soweit der Kunde dem Anbieter nicht zuvor einen Betrag zur Verfügung gestellt hat, welcher die drohenden Kosten abfängt. Im Falle der Löschung bleibt der Kunde zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.


9. Besondere Bestimmungen für Server-Leistungen
Für den Fall von Störungen bei der Vertragsabwicklung, die in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, wird der Anbieter alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Massnahmen ergreifen, um schnellstmöglich die vollständige Verfügbarkeit der Bannerwerbung wiederherzustellen. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass die inhaltliche Gestaltung und Pflege der angeschlossenen Websites ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Anbieters liegt. Das LI-Portal gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/oder Hardware (z. B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste oder durch einen Ausfall des Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Erkennt der Kunde eine technische Störung, so wird er der Anbieter unverzüglich informieren. Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Daten trägt der Kunde.


10. Schadensersatz
Ansprüche auf Schadensersatz aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, unerlaubte Handlung und Schadensersatz wegen Nichterfüllung stehen dem Kunden nur zu, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner leitenden Angestellten, gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung gilt dies nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko solcher Schäden absichern sollte. Die Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt auch nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten.


11. Schlussbestimmungen
Nebenabreden oder Änderungen von Klauseln bedürfen der Schriftform. Sonstige Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Sollte einer der Vertragspunkte rechtlich unwirksam sein oder werden, so soll er durch eine rechtswirksame Formulierung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Sinne, der rechtlich unwirksamen am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aarau.
10.12.2020, Rupperswil




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